Wichtige Informationen und Regeln

 

Allgemeine Informationen

  1. Informationen und Aushänge sind für den Informationsfluss wichtig. Diese werden an den Pinnwänden im Foyer und /oder den Gruppen ausgehängt.

     

  2. Sie müssen in Notfällen immer erreichbar sein. Veränderungen der aktuellen Telefonnummern oder der Adresse muss in den Gruppen oder im Büro sofort mitgeteilt werden.

     

  3. Die Aufsicht der Kinder übernimmt die Einrichtung bei einer kurzen Übergabe. Mindestens mit Blickkontakt. Sie können diese Verantwortung auch an Dritte delegieren. Dies muss schriftlich erfolgen. Das als Anlage drei im EVTA Informationsheft befindliche Formular zum täglichen Nachhauseweg ist Bestandteil des Betreuungsvertrages. Bei gemeinsamen Aktivitäten haben die Eltern die Aufsichtspflicht.

     

  4. Alle Personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz. Dies gilt für alle Daten und alle Personen die Ihnen in unserer Einrichtung begegnen. Ebenso ist das Filmen und Fotografieren auf dem gesamten Kita-Areal und auf allen Veranstaltungen untersagt. Bitte bedenken Sie, dass auch Sie nicht ungefragt eine Bildaufzeichnung von Ihrem Kind im Internet sehen möchten.

     

  5. Absprachen zwischen Eltern und Erziehern sind absolut wichtig. Z.B. wie die Nacht war, ob was Unerwartetes passiert ist usw. Dazu reicht oft ein kurzes Tür- und Angelgespräch. Aber denken Sie daran das Ihre Kinder mithören.

     

  6. Sollten Sie längeren Gesprächsbedarf haben oder wir ein Gespräch benötigen werden wir einen Gesprächstermin vereinbaren. Zweimal jährlich haben Sie die Möglichkeit sich zu einem Elternsprechtag anzumelden. Die Termine werden auf der Terminvorschau bekannt gegeben.

     

  7. Für die im KIBIZ am 01.08.2014 festgelegte alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung nutzen wir Sprachentwicklungsbeobachtungsbögen für U3 und Ü3. Sollten Sie diesem Beobachtungsverfahren nicht zustimmen, wird Ihr Kind, in der Schule mit dem „Pfiffikushaus“ getestet. Die Entwicklungsdokumentationsbögen vom EVTA sind standardisierte Bögen die einmal jährlich ausgefüllt werden. Beide Beobachtungsverfahren werden mit Verlassen der Einrichtung an die Eltern ausgehändigt.

     

Umgang mit Krankheiten

Vor Aufnahme in die Kita haben Sie Informationen zum Umgang mit meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Krankheiten bekommen (siehe auch § 34 Abs. 6 des IfSG).

Für die dort aufgeführten meldepflichtigen Erkrankungen benötigt ihr Kind ein ärztliches Attest um die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen zu dürfen.

Für nicht meldepflichtige Erkrankungen gibt es klare Empfehlungen vom Robert Koch Institut.

So ist es wichtig, dass ihr Kind frühestens 48, besser 72 Stunden nach dem Auftreten des letzten Krankheitssymptoms die Gemeinschaftseinrichtung wieder besucht.

Bitte bedenken Sie, dass ein Kind mit erhöhter Temperatur, Durchfall, Husten, Unwohlsein auch nach vorheriger Gabe von Medikamenten einen Kita-Tag nicht durchhält. Außerdem steckt es in der Zeit andere Kinder und Erzieher an und seine eigenen Abwehrkräfte werden weiter geschwächt. Dies gilt auch für Kinder die nicht ganz auskuriert wieder in die Einrichtung kommen.

Sie sind verpflichtet ihr krankes, ansteckendes Kind schnellstens abzuholen.

Berufstätige Eltern haben einen Anspruch auf gesetzliche Krankentage, falls keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht (§45 SGBV § 616 BGB).

Unsere Mitarbeiter dürfen den Kindern keine Medikamente verabreichen. Dies gilt auch für Cremes, Sonnenmilch oder Spray. Die Gefahr Allergien auszulösen oder Hauterkrankungen zu übertragen oder selber daran zu erkranken ist zu groß. Darum cremen Sie ihr Kind vor dem Kita-Besuch selber ein.

Bei chronischen Erkrankungen ihres Kindes setzen sie sich mit der Leitung der Einrichtung in Verbindung. Mit den Fachkräften gemeinsam werden sie über alle Vorsichtsmaßnahmen informiert und die entsprechenden Unterlagen für den Arzt und die Kita bekommen.

Bei von ihnen mitgebrachten Lebensmitteln beachten Sie bitte die Vorschriften auf dem Informationsblatt der Lebensmittelhygiene-Verordnung, dass Ihnen bei der Anmeldung Ihres Kindes überreicht wurde.